Baulohn

Baubetriebe nach § 1 Abs. 2 Abschnitt V des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV)
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Gerne übernehme ich die Abrechnung für Ihren Baulohn im Bauhauptgewerbe oder für das Maler- und Lackiererhandwerk und begleite Sie durch die SV-, LSt- und Kassen-Prüfungen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

 

In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch können wir uns kennenlernen, Sie erfahren alles über meine Leistungen und Lohnpakete und über die Vorgehensweise unserer zukünftigen Zusammenarbeit.

 

Ich freue mich auf Sie!

 

Ihre

Janett Huber

Steuerberaterin in Markkleeberg

 

 

 

Zusammenfassung zum Video:

 

Im Baulohn sind zusätzlich zu den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen die speziellen Regelungen der jeweiligen Zusatzversorgungskassen zu beachten.

 

Im Folgenden beantworte ich die häufigsten Fragen:

 

Welche Baugewerbe werden unterschieden?

 

Es gibt das Bauhauptgewerbe, das Gerüstbauer-Handwerk, das Dachdecker-Handwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk, den Garten- und Landschaftsbau und die Steinmetze und Steinbildhauer. Es gilt die jeweilen unterschiedlichen Besonderheiten zu beachten.

 

Ich gehe im Folgenden auf das BAUHAUPTGEWERBE und das MALER- UND LACKIERERHANDWERK ein.

 

Arbeitgeber der anderen Branchen wenden sich bitte an Kollegen, die diese Branchen betreuen. Ich bitte um Verständnis.

 

Wer gehört zum Bauhauptgewerbe?

 

Das regelt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). Dazu gehören Betriebe, die Bauten aller Art erstellen und bauliche Leistungen erbringen, die der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitung von Bauwerken dienen, sowie Betriebe, die sonstige bauliche Leistungen erbringen.

 

In § 1 Abs. 2 Abschnitt V des BRTV werden 42 Betriebe aufgeführt, die darunter fallen. Hilfestellung bei der Einordnung kann die Soka-Bau geben.

 

Was ist im Bauhauptgewerbe zu beachten?

 

Mit einem Arbeitszeitkonto kann von der tariflichen Arbeitszeitverteilung abgewichen werden. Das Arbeitszeitkonto ist gegen Insolvenz abzusichern.  Die Urlaubsermittlung für gewerbliche Arbeitnehmer erfolgt nach dem tariflichen Ansparverfahren.

 

Sozialkassenbeiträge und die Winterbeschäftigungs-Umlage werden an die Soka-Bau gemeldet und abgeführt. Gleichzeitig wird die Urlaubsvergütung und die Ausbildungsvergütungen gemeldet.

 

Im Schlechtwettergeldzeitraum müssen bei witterungsbedingten und wirtschaftlichen Arbeitsausfall die Regelungen für das Saison-Kurzarbeitergeld beachtet werden. Arbeitszeitkontoguthaben können zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) aufgelöst und Zuschuss-Wintergeld gewährt werden. Für geleistete Stunden im Förderzeitraum wird das Mehraufwands-Wintergeld ermittelt.

 

 

Was ist im Maler- und Lackiererhandwerk zu beachten?

 

Für das Maler- und Lackiererhandwerk ist die Malerkasse zuständig. Im Urlaubskassen-Verfahren gilt das "Ansparprinzip".

 

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden von Montag bis Freitag. Es ist eine betriebsindividuelle Arbeitszeitverteilung möglich. Zur Vermeidung von witterungsbedingten Kündigungen kann ein Arbeitszeitkonto eingeführt werden. Der Rahmenvertrag sieht die Schlechtwetterkündigung vor und gewährt einen Risikoausgleich.

 

Tariflich ist eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung zur Absicherung im Alter vorgesehen. Zusätzlich bietet die Malerkasse im Rahmen der Entgeltumwandlung die Maler-Lackierer-Rente an.

 

Hier finden Sie mich

Janett Huber

Steuerberaterin

Kirschallee 1

04416 Markkleeberg

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

03 41 / 22 35 41 00,

senden Sie mir eine Email an mail@stbjhuber.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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