Arbeitsschritte der Lohnabrechnung

Folgende Arbeitschritte und Aufgaben müssen Arbeitgeber im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung beachten. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

 

Vorbereitende Tätigkeiten:

  • Arbeitnehmereigenschaft prüfen
  • Arbeitsvertragliche Grundlagen feststellen und einhalten (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag etc.)
  • Relevante Angaben des Arbeitnehmers in einem Personalbogen erheben - im Download-Bereich meiner Mandantenhomepage finden Sie hilfreiche Personalbögen

 

Abrechnung der Bezüge:

  • Festlegung des gesamten Arbeitslohns
  • Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns
  • Berechnung der steuerlichen Abzugsbeträge nach den Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers
  • Prüfung der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung
  • Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns
  • Berechnung der Beträge zur Sozialversicherung
  • Berücksichtigung weiterer Nettobezüge und Nettoabzüge (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Vermögensbildung, Pfändung, Darlehen, Vorschüsse)
  • Termingerechte Auszahlung des dem Arbeitnehmer geschuldeten Entgelts

 

Abführungs- und Meldepflichten:

  • Termingerechte Anmeldung und Abführung der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge
  • Termingerechte Anmeldung und Abführung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge
  • Beachtung der steuerlichen Bescheinigungspflichten
  • Beachtung der Meldepflichten in der Sozialversicherung

 

Aufbewahrungspflichten:

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben über Form und Dauer der Aufbewahrung von Unterlagen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung

Hier finden Sie mich

Janett Huber

Steuerberaterin

Kirschallee 1

04416 Markkleeberg

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

03 41 / 22 35 41 00,

senden Sie mir eine Email an mail@stbjhuber.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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