Bei der Gewinnermittlung unterscheidet man die Einnahmen-Überschussrechnung und die Bilanzierung.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder gewerbetreibende Unternehmen, die über 600.000 Euro Umsatz oder über 60.000 Euro Gewinn haben, lesen bitte meine Ausführungen unter Bilanzierung, da sie Bilanzierungspflichtig sind.
Unternehmen, die nicht eingetragen sind und nicht über die o. g. Grenzen kommen, sowie Freiberufler und Selbständige, lesen bitte meine Ausführungen unter Einnahmen-Überschussrechnung.