Wenn ein Kalenderjahr vergangen ist, ist es an der Zeit zu prüfen, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind (z. B. bei Erhalt von Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Steuerklassenwahl 3/5 uvm.), eine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt einzureichen oder ob Sie die Erklärung freiwillig einreichen sollten, um eine Steuererstattung zu erhalten.
Ich übernehme dies gerne für Sie - ich erstelle Ihre Einkommensteuer-Erklärung, erstelle eine Vorab-Berechnung über die zu erwartende Steuer(erstattung), berate Sie zu individuellen Sachverhalten, reiche die Steuererklärung für Sie elektronisch beim Finanzamt ein, prüfe den Steuerbescheid und lege für Sie Einspruch ein, wenn etwas nicht korrekt sein sollte.
Eine Checkliste, welche Unterlagen für die Erklärung benötigt werden, finden Sie hier:
Und noch etwas: Als Steuerberaterin habe ich die Möglichkeit die Daten des Finanzamtes abzurufen (Daten der Lohnsteuerbescheinigung, Rentendaten, übermittelte Versicherungsbeträge). So erfahren wir rechtzeitig, ob alle Institutionen mit denen Sie zutun haben, alle Werte korrekt an das Finanzamt übermittelt haben.
Rufen Sie mich unter 03 41 / 22 35 41 00 an oder schreiben Sie mir eine Email an mail@stbjhuber.de! Der Erstkontakt ist grundsätzlich kostenfrei. Die Abrechnung eines Auftrags erfolgt mit den gesetzlichen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Vor der Beauftragung werde ich Ihnen die zu erwartenden Gebühren nennen.
Ihre
Janett Huber
Steuerberaterin